Als Gutachter erstellen wir Wertgutachten für die Bewertung von Rechtsanwaltskanzleien für Parteien und Gerichte.

Anlässe für die Erstellung solcher Gutachten können u.a sein:

  • Übertragung einer Kanzlei aus Altergründen
  • Gründung einer Sozietät durch Aufnahme neuer Gesellschafter
  • Aufnahme neuer Gesellschafter
  • Austritt eines Gesellschafters
  • Zusammenschluss von Kanzleien
  • Ermittlung eines Kaufpreises beim Erwerb einer Beteiligung
  • Auseinandersetzungen unter Gesellschaftern (Ermittlung von Abfindungsguthaben)
  • Zugewinnausgleich im familienrechtlichen Verfahren (Scheidung)
  • Erbrechtliche Auseinandersetzungen (Erbfall und Pflichtteilsrechte)
  • Auseinandersetzung in Rahmen einer Bewertung für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer
Rechtsanwaltskanzlei Henning Schröder
anwalt@rakanzlei-hs.de