Ist eine Belehrung nach § 613a Abs. 5 BGB nicht ordnungsgemäß, so kann das grundsätzlich weiterhin bestehende Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers verwirkt sein, wenn dieser die Beschäftigung bei dem Betriebsübernehmer sieben Jahre lang ohne Widerspruch fortsetzt (BAG, Urteil vom 21.12.2017 - 8 AZR 700/16).
Rechtsanwaltskanzlei Henning Schröder
Hannover / Hildesheim
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