In einer Publikumsgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH & Co.KG sind die geschäftsführenden Gesellschafter nicht verpflichtet, den Kommanditisten mit der Einladung zur Gesellschafterversammlung eine Kopie des Prüfungsberichts des Wirtschaftsprüfers zu übersenden. § 42a GmbHG ist insoweit nicht analog anwendbar (BGH, Urteil vom 03.02.2015 - II ZR 105/13).
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Ein Handelsvertretervertrag nach § 84 Abs. 1 S. 1 HGB kann auch dann vorliegen, wenn die Parteien diesen Vertrag als “Vertriebsleitervertrag” bezeichnen und der Vertriebsleiter in erster Linie Vertriebsmitarbeiter anleiten und nicht selbst Geschäfte vermitteln soll. Entscheidend ist nur, dass der Vertriebsleiter mittelbar von den Geschäften durch einen Anspruch auf Zahlung einer Provision profitiert. Zum Zwecke der Überprüfung der Abrechnung kann der Handelsvertreter nach § 87c Abs. 2 HGB einen Buchauszug verlangen. Dieser Anspruch wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass er monatliche Provisionsabrechnungen erhält und diese inhaltlich nicht beanstandet (OLG Düsseldorf, Urteil vom 31.03.2015 - I-16 U 70/14).
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An die Anordnung eines strafrechtlichen Arrestes nach § 111ff. StPO sind im Hinblick auf die Eigentumsgarantie hohe Anforderungen zu stellen. Ferner muss das Gericht die Gründe für die Anordnung des Arrestes eingehend erläutern, um dem Beschuldigten die Möglichkeit zu geben, sich gegen den Vorwurf zu verteidigen. Besonders kritisch ist in diesem Zusammenhang die Arrestsumme zu prüfen. “Aus der Tat erlangt” sind nur vorenthaltene Beiträge, nicht dagegen Zinsen und Säumniszuschläge (BVerfG, Beschluss vom 17.04.2015 - 2 BvR 1986/14).
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Der Gläubiger, dessen Rechte durch eine Sicherungshypothek gesichert sind, ist grundsätzlich nicht verpflichtet, auf diese Sicherungshypothek zu verzichten, um dem Insolvenzverwalter eine freihändige Verwertung des Grundstückes zu ermöglichen. Es ist auch nicht rechtswidrig, wenn der Gläubiger Die Löschung der Hypothek von der Zahlung einer “Lästigkeitsprämie” abhängig macht (BGH, Urteil vom 30.04.2015 - IX ZR 301/13).
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Bei der Grunderwerbsteuer ist auch das Entgelt für die Errichtung einer Immobile in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen, wenn später ein vom Verkäufer verschiedener Unternehmer mit der Errichtung der Immobilie beauftragt wird. Voraussetzung ist allerdings, dass dieser Unternehmer mit der Verkäufer personell, wirtschaftlich oder gesellschaftsrechtlich verbunden ist oder sonst ein abgestimmtes Verhalten vorliegt. Voraussetzung ist weiter, dass die zu erbringenden Leistungen und das dafür zu zahlende Entgelt bereits bei Abschluss des Grundstückskaufvertrag weitgehend konkret festgelegt sind (BFH, Urteil vom 03.03.2015 - II R 9/14).
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Hat der Aufsichtsrat nicht die für die Beschlussfähigkeit erforderliche Anzahl von Mitgliedern, so hat das Gericht Auf Antrag des Vorstandes, eines Aufsichtsratsmitgliedes oder eine Aktionärs, die erforderlichen Mitglieder zu bestellen. Sind die Aktionäre zerstritten, so kann das Gericht bei der gerichtlichen Bestellung von Mitgliedern des Aufsichtsrates auch solche Personen bestimmen, die nicht von den Aktionären vorgeschlagen worden sind (OLG Frankfurt, Beschluss vom 08,09.2014 - 20 W 148/14).
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Aktionäre können vom Aufsichtsrat Auskunft darüber verlangen, warum mögliche Haftungsansprüche gegen ehemalige Vorstandsmitglieder nicht geltend gemacht werden. Dies gilt auch dann, wenn der Aufsichtsrat nur “vorläufig” von der gerichtlichen Geltendmachung Abstand nehmen will (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.02.2015 - I - 26 W 14/14).
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Will eine Aktiengesellschaft mit einem Mitglied einen Vertrag schließen, so muss dieser vom Aufsichtsrat genehmigt werden. Überlässt der Aufsichtsrat einem Mitglied die Aushandlung des Vertrages, so muss der Aufsichtsrat später das Verhandlungsergebnis durch Beschluss genehmigen, damit der Vertrag zustande kommt (OLG München, Endurteil vom 05.03.2015 - 23 U 2384/14).
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Die Regelungen zum Stimmrecht in einer GmbH stellen sog. echte Satzungsbestandteile dar. Diese können nur durch notariell beurkundete Änderung der Satzung (§ 53 GmbHG) in die Satzung aufgenommen werden. Die Satzung einer GmbH ist objektiv auszulegen. Der Umstand, dass in einer Tochtergesellschaft ein Mehrfachstimmrecht zugunsten eines Gesellschafters vereinbart wurde, rechtfertigt nicht die Auslegung, dass ein solches Mehrfachstimmrecht auch bei der Muttergesellschaft besteht. Das gilt auch dann, wenn sich die Parteien bei der Gestaltung der Gesellschaft geirrt haben und das Mehrfachstimmrecht bei der Muttergesellschaft nur irrtümlich nicht in die Satzung aufgenommen wurde (OLG Hamm, Urteil vom 09.03.2015 - 8 U 78/14).
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Wird eine Stiftung (§ 80 BGB) so errichtet, dass die Stiftung erst mit Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht in Kraft treten soll, so sind steuerlich beachtliche Sonderausgaben auch erst in dem Zeitpunkt möglich, in dem die Stiftung zivilrechtlich wirksam errichtet ist. Die Rechtsfigur einer sog. Vorstiftung wird im Steuerrecht nicht anerkannt (BFH, Urteil vom 11.02.2015 - X R 36/11).
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